Um was geht es? In der Lokalpresse war zu lesen, dass eine Vereinigung von Fliegenfischern den geplanten Regener Campingplatz zu verhindern suchen, weil ihr Hobby durch den vermutlich zunehmenden Bootsverkehr gestört würde.

Dann kam ein Leserbrief von Heinrich Blüml aus Viechtach, der die Bootsfahrer schwer angriff und Auswüchse verallgemeinerte und ein Verbot des Bootsverkehrs forderte.

16.7.06

Leserbrief zum Leserbrief von Heinrich Blüml zum Thema Fliegenfischer und Kanuten

"Anglerlatein oder Rufmord an Kanuten?

Würde im Leserbrief von Herrn Blüml nicht soviel Rufmord an Kanuten stecken, könnte man ihn als Anglerlatein abtun. Natürlich möchten die Fischer die Gewässer am liebsten für sich allein haben, jeder Schwimmer und Wasserwanderer kennt "ihr Gschau", wenn man sich ihrem Haken nähert und kein Fisch ist. Und dass unter den Bootsfahrern auch manchmal dumme und betrunkene Buben sind, ist vermutlich wahr. Aber man sollte diese seltenen Stammtischmatrosen, die sich im Suff zum "Raften" entschlossen haben, nicht mit Kanuten in einen Topf werfen, die einer der stillsten und sanftesten Sportarten frönen, die es gibt. Rowdies dagegen muß man ins Gewissen reden und wenn sie Flaschen zerschlagen auch einmal anzeigen, wohl jeder Fischer hat sein Handy dabei und die Sünder können ja nirgends abbiegen... Meine Beobachtung als passionierter Flußwanderer ist übrigens eine völlig andere, nämlich dass man an den allermeisten Tagen überhaupt keinen Kanuten zu sehen bekommt, die Fliegenfischer dagegen wachsen wie die Pilze aus dem Wasser. Die Zeit, wo es mehr von ihnen gibt als Forellen im Regen, scheint nicht mehr fern... Und würde man die Fische zwischen Kanuten und Fischern wählen lassen, dann wäre ihr Votum wohl klar. Und die aufgeschreckten Wildenten? Wer Enten kennt, weiß, wie wenig sie Menschen ernst nehmen, Fischer sollten das am besten wissen."


In einem weiteren Leserbrief vom 20.7. betonte Herr Blüml "Die Leser sollten wissen, dass zwischen der Ausübung der Fischerei und einer anderen Gewässernutzung (Kanu usw.) ein großer Unterschied besteht. Fischereirechte sind grundstücksgleiche Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Jeder hat das Recht, sein Eigentum zur Erzielung von Erträgen im Rahmen bestehender Gesetze zu nutzen."

20.7.06

"Befahren der Gewässer hat Verfassungsrang

Erfreulich die Klarstellung von Herrn Blümel, dass die Fischer mit den meisten Kanuten keine Probleme haben, das las sich beim ersten Brief noch etwas anders. Wassersportler und Fischer sollten wirklich versuchen gütlich miteinander auskommen, schließlich sind beide Gruppen Naturfreunde und suchen an den Gewässern Erholung und das Gefühl von Freiheit und Ursprünglichkeit. Mißbrauch und Rowdytum muß man gemeinsam verfolgen.

Noch eine Anmerkung zu den fischereirechtlichen Ausführungen: höher als diese Regelungen sind der Artikel 141,3 in der Bayerischen Verfassung angesiedelt, wo es in vorbildhafter Weise heißt: "Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte sind (...) jedermann gestattet."

Tatsächlich behindern Fliegenfischer das Befahren der Gewässer. Anders als Angler am Ufer, wandern sie im Flußbett umher und brauchen für ihr Hobby manchmal die ganze Flußbreite, von der Gefährdung durch die schwirrenden scharfhakigen Leinen ganz abgesehen. Doch haben sich darüber schon einmal Kanuten empört? Die Fliegenfischer sollten sich deshalb lieber ein wenig ruhiger verhalten, denn sie sind es, die toleriert werden wollen. Vermutlich weil ihr Tun auf wackeligem Boden steht, versuchen sie durch Klageschriften und Übertreibungen in der Presse ein Verbot des Bootsverkehrs zu erreichen. Natürlich werden dann brütende Vögel vorgeschoben, so als wenn diese durch das stundenlange Herumwaten im Flußbett nicht gestört würden."