Aussenminster Steinmaier sagte am 12.1.06: "Deutschland hat vor, während und nach dem Krieg in vollem Umfang zu seinen Bündnisverpflichtungen gestanden. So wurden den Alliierten zum Beispiel Überflugrechte gewährt und die Nutzung ihrer in Deutschland gelegenen Basen ermöglicht."

13.1.06 Kommentar  dazu

Gehört es zu deutschen Bündnispflichten, dass die deutsche Regierung einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ermöglichte, in dem es durch Überflugsrechte die Nutzung der militärischen Baseb für den Aggressor gestattete? Wenn ja, dann verstößen diese Verpflichtungen gegen das Grundgesetz, das jeden Angriffskrieg verbietet. Dass nun auch noch BND-Mitarbeiter bei der Auswahl von Bombenzielen den USA gedient haben sollen, weil diese selbst keine Botschaftsspione in Bagdad gehabt hatten, dann würde das die Glaubwürdigkeit der Politik in unserem Land schwerst schädigen, denn die Rot-Grüne Regierung ist nach außen bekanntlich als Kriegsgegner aufgetreten. Man kann nur hoffen, dass dies ein Untersuchungsausschuß aufklären wird. Dieser sollte auch die kürzlich genehmigte Lieferung von zwei U-Booten nach Israel durchleuchten, in ein Land, das nie den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben hat, Atombomben hat und keinerlei internationale Kontrollen erlaubt und die U-Boote vermutlich als Abschußbasen braucht. Und unsere Regierung bezahlt Israel sogar ein Drittel des Kaufpreises, über 300 Millionen Euro. Wie vereinbart sich das mit dem Verbot von Waffenlieferungen in Krisengebiete?