50 Jahre Grundgesetz - und Regierung und Opposition mißachten es
vielfach beim Natoeinsatz in Jugoslavien. Etwa Art. 2 und 102 (Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit, Verbot der Todesstrafe), Art. 25 (Geltung des
Völkerrechts), Art. 26 (Verbot eines Angriffkrieges). Art. 87a schreibt fest,
daß die Streitkräfte ausschließlich zur Verteidigung da sind. Und was ist mit
der neuen Nato-Doktrin, mit der zukünftig weltweit eine Kanonenboot-Politik
möglich ist? Oder mit Art. 38, der jeglichen Fraktionszwang verbietet? Wir alle
kennen die Realität. Wissen auch, daß unsere Verfassung nicht von ihren
Feinden, sondern von ihren "Freunden" 61 Mal geändert und verwässert
wurde. Unser GG ist nur gut, wenn wir es mit Leben füllen, z.B. durch
Inanspruchnahme der freien Meinungsäußerung. Solange die funktioniert, dürfen
wir hoffen.