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  Berlin - Wer im Internet die Seiten von Bundesbehörden oder
  Bundesministerien anklickt, der muss in der Regel damit rechnen, dass seine
  Identifizierung im Internet über die sogenannte IP-Adresse gespeichert
  wird. Das räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine
  Anfrage der FDP-Fraktion ein, wie der Pressedienst des Bundestages am Donnerstag
  in Berlin bekanntgab. So werde beim Bundeskriminalamt (BKA) die IP-Adresse
  nicht nur protokolliert, sondern im Fall einer "signifikanten Zugriffsfrequenz"
  auch identifiziert. Auch die überwiegende Zahl der Ressorts der
  Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher. Zur
  Begründung gab die Bundesregierung beim BKA an, dies diene dem Zweck
  der Strafverfolgung im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren, "um notwendige
  Anschlussmaßnahmen" zu ergreifen, also Auskunftsersuchen gegenüber
  dem Provider. Neben der Adresse würden alle "notwendigen technischen
  Begleitdaten" wie Uhrzeit und Dauer des Zugriffs gespeichert, mit der sich
  die IP-Adresse auf der Homepage melde. Auch bei Bundesbehörden sei die
  Speicherung aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Bundesverwaltung sei
  kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Nicht
  geklärt sei, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handele.
  Die IP-Adresse (internet protocol) wird jedem Internet-Nutzer automatisch
  zugeteilt. Anbieter sind verpflichtet, diese Daten zu protokollieren. Bei
  Privatanwendern wechseln sie. AFP
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.258, Freitag, den 09. November 2007