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18.09.21 Haberfeldtreiben gegen Ungeimpfte durch den Chefredakteuer der PNP

Zum Kommentar vom 18.09.21 von Alexander Kain „Diskussion um Impfpflicht: Schluss damit!“

Unglaublich, der Kommentar vom stellvertretenden Chefredakteur Alexander Kain, in dem er eine Impfpflicht fordert! Damit macht er sich zum Sprachrohr der Impflobby und der CSU, die hat ihm ja im Juni bereits mit der Verfassungsmedaille im Voraus gedankt... Offenbar hat Kain aber keine Ahnung von den Grundwerten in der Verfassung, weder von der bayrischen noch vom Grundgesetz, die die Freiheit der Person und ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit an oberste Stelle setzen.  Bei medizinischen Eingriffen ist die feiwillige Zustimmung eines Menschen unbedingt erforderlich. Auch der Nürnberger Kodex, der seit 1947 nach den medizinischen Gräueltaten der Nazis global Gültigkeit hat, verbietet jede Zwangsbehandlung und setzt volle Aufklärung vor medizinischen Eingriffen voraus. Alleine der letzte Punkt war weder bei der Impfung von Hochbetagten in Altenheimen gegeben, noch in Behindertenheimen und auch nicht bei den skandalösen Impfaktionen, mit denen vor allem junge Leute mit allen möglichen Anreizen zum Impfen gelockt wurden. Herr Kain macht also Stimmung für einen Rechtsbruch und beteiligt sich am Haberfeldtreiben gegen Ungeimpfte. Offenbar weiß er nicht, dass die EU-Datenbank EudraVigilance mit Stand 28.08. 2021 23252 Impftote und über 2 Millionen Impfschäden gemeldet hat? Selbes gilt für die Zahlen aus den USA: Die VAERS-Datenbank meldet bis 3. 9.21 14506 Todesfälle durch Covid-Injektionen und über drei Millionen Verletzte. Und bei beiden Statistiken kann man von einer immensen Dunkelziffer ausgehen, denn wer in den ersten zwei Wochen nach der Spritze stirbt, gilt nicht als Impftoter, was man kaum glauben kann. Zudem wird auf den Totenscheinen nicht nach Impfungen gefragt. Zahlen, etwa aus Israel, zeigen klar, dass die Krankenhäuser dort in der Mehrzahl mit Geimpften gefüllt sind. Derzeit läuft die dritte Impfung und man bereitet bereits die Vierte vor. Doppelgeimpfte gelten übrigens als nicht mehr geimpft. Wer trotz dieser Tatsachen eine Impfpflicht fordert, der macht sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.